Das Gewerbegebiet soll vorrangig der Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen sowie Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben dienen. Innerhalb des GE sind nur die in § 8 Abs. 2 BauNVO genannten Gewerbebetriebe aller Art, öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig.
Die in Gänze verfügbaren Flächen sind noch nicht in einzelne Grundstücke parzelliert. Hiermit soll sichergestellt werden, dass bedarfsgerecht auf die Interessenten reagiert werden kann.
Bitte reichen Sie uns bei Interesse den ausgefüllten Ansiedlungsfragebogen mit sämtlichen geforderten Anlagen ab sofort bis spätestens zum 31.12.2026 ein. Weitere Informationen zur Bewerbung und zum Gebiet erhalten Sie unter:
https://www.kamp-lintfort.de/bauen-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/gewerbegebiet-nord-kamperbruch
Die Immobilienbörse für das Ruhrgebiet
ruhrsite
Standortsuche und Recherche von Basisdaten
Schnellsuche
Objekt Nr. : 1337
Gewerbegebiet Nord-Kamperbruch NEU
Kruppstraße/Nordstraße, 47475 Kamp-Lintfortfreies Grundstück
-
Bruttogrundfläche81.500 m2
-
Kaufpreis98,00 €
-
Verfügbarkeit01.09.2027
- Kauf
-
KontaktClarissa Niersmann, Stadt Kamp-Lintfort Wirtschaftsförderung und StadtmarketingAm Rathaus 2
47475 Kamp-LintfortTelefon: 02842 912-150E-Mail: clarissa.niersmann@kamp-lintfort.de -
KommuneStadt Kamp-Lintfort Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing